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Unser Auftrag

Fördern und Fordern

 

Aufgaben und Ziele des Jobcenters

Im Mittelpunkt der Grundsicherung steht das aktivierende Betreuungskonzept „Fördern und Fordern“. Ziel ist es, die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen schneller in die Lage zu versetzen, eine Arbeit aufzunehmen und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu sichern. Die eigenverantwortliche Mitwirkung der Arbeitsuchenden soll gestärkt werden, um die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden oder zu verringern. Dazu schließt das Jobcenter Goslar mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung ab, die die aktive Mitarbeit beider Partner an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit festlegt. Dabei steht die individuelle Förderung im Fokus. Ein besonderes Augenmerk gilt den jungen Arbeitsuchenden, den sogenannten „Unter 25-Jährigen“.

Fördern

Zu den vom Jobcenter Goslar geförderten Leistungen zählen unter anderem:

  • die Vermittlung und Beratung
  • ggfs. die Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen
  • die Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
  • Hilfen, die die Mobilität unterstützen
  • die Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten
  • die Teilnahmemöglichkeit an Trainingsmaßnahmen
  • die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • die Schaffung einer und die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit, bei der der oder die Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitslosengeld II für Mehraufwendungen eine Entschädigung erhalten kann (Ein-Euro-Job)
  • die Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen

Fordern

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist vorrangiges Ziel aller Angebote und Maßnahmen des Jobcenters Goslar. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sich unsere Leistungsempfänger aktiv beteiligen. Alle erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind daher verpflichtet,

  • alle Möglichkeiten zu nutzen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden,
  • aktiv an allen angebotenen Maßnahmen mitzuwirken,
  • der Aufforderung, sich persönlich zu melden oder zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, nachzukommen,
  • an jedem Werktag unter der angegebenen Adresse erreichbar zu sein und den zuständigen Träger täglich aufsuchen zu können,
  • jede Arbeit anzunehmen, zu der sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind,
  • Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen.

Wer diesen Verpflichtungen ohne anerkannt wichtigen Grund nicht nachkommt, dem kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Bei wiederholten Pflichtverstößen kann dies auch mehrfach geschehen, bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistung.